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Gründungszuschuss-Fristenrechner.

Wer zu spät gründet, verliert den Anspruch. Rechnen Sie aus, bis wann Ihre Selbstständigkeit starten muss.

Was wissen Sie aus Ihrem ALG-I-Bescheid?

Steht im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit.

Wir prüfen, ob an diesem Tag noch genug Restanspruch besteht.

So rechnet der Fristenrechner

Gründungszuschuss gibt es nur, wenn Sie am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (§ 93 SGB III). Der Rechner zieht deshalb 150 Tage vom letzten Tag Ihres ALG-I-Anspruchs ab. Das Ergebnis ist Ihr spätester sicherer Gründungstag, mit einem Tag Puffer.

Bis zu diesem Tag muss nicht nur die Gründung stattfinden. Vorher brauchen Sie den Businessplan, die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit und den vollständigen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Dafür rechnen wir rund sechs Wochen Vorlauf.

Was die Frist verschieben kann

  • Sperrzeiten verkürzen die Anspruchsdauer, etwa nach eigener Kündigung.
  • Unterbrechungen ohne Leistungsbezug, zum Beispiel Krankengeld, schieben das Ende des Anspruchs nach hinten.
  • Der Antrag zählt vor der Gründung: Er muss bei der Agentur für Arbeit liegen, bevor Sie das Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit aufnehmen.

Maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir die Frist im Erstgespräch mit Ihnen. Wie hoch die Förderung ausfällt, zeigt der Gründungszuschuss-Rechner. Mehr zum richtigen Zeitpunkt lesen Sie im Ratgeber Gründungszuschuss: wann beantragen.

Frist im Blick? Dann bereiten wir Ihren Antrag vor.

Businessplan und fachkundige Stellungnahme rechtzeitig vor dem Stichtag. Kostenfrei mit AVGS-Gutschein.

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