Ratgeber Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Alle Bedingungen nach § 93 SGB III im Überblick, was die Agentur für Arbeit prüft und woran Anträge in der Praxis scheitern.
Die Voraussetzungen im Überblick
Die Bedingungen stehen in § 93 SGB III. Alle Punkte müssen zusammen erfüllt sein:
Wer stattdessen Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026: Bürgergeld) vom Jobcenter bezieht, kann keinen Gründungszuschuss erhalten. Für diese Gruppe gibt es das Einstiegsgeld.
Die Voraussetzungen im Detail
Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen. Sie müssen bis zum Tag vor der Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ruht der Anspruch, etwa während einer Sperrzeit oder wegen einer Abfindung, wird für diese Zeit auch kein Gründungszuschuss gezahlt (§ 93 Abs. 3 SGB III).
Mindestens 150 Tage Restanspruch
Am Gründungstag müssen Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das ist die häufigste Hürde, denn jeder Tag Wartezeit verbraucht Anspruch. Eine Sperrzeit nach Eigenkündigung verkürzt den Anspruch zusätzlich. Rechnen Sie deshalb früh rückwärts: Businessplan, Stellungnahme und Antrag brauchen erfahrungsgemäß fünf bis sechs Wochen.
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Gefördert wird nur eine Selbstständigkeit, die Ihre Arbeitslosigkeit beendet. Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden pro Woche tätig ist (§ 138 Abs. 3 SGB III). Ihr Businessplan muss deshalb zeigen, dass Sie mindestens 15 Stunden pro Woche und als beruflichen Schwerpunkt selbstständig arbeiten. Ob gewerblich oder freiberuflich, spielt keine Rolle.
Tragfähigkeit und fachkundige Stellungnahme
Sie weisen der Agentur nach, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und Ihren Lebensunterhalt sichern kann. Dazu gehören:
Als fachkundige Stellen nennt das Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Aufzählung ist nicht abschließend. In der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberater Stellungnahmen aus. Ein Zulassungsverfahren für fachkundige Stellen gibt es nicht. Ob eine Stelle anerkannt wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall. Klären Sie das bei Unsicherheit vorab mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Worauf es in Plan und Stellungnahme ankommt, erklärt der Ratgeber fachkundige Stellungnahme.
Kenntnisse und Fähigkeiten
Sie müssen darlegen, dass Sie die Selbstständigkeit fachlich und kaufmännisch stemmen können. Belege sind etwa Berufserfahrung in der Branche, Abschlüsse, Meisterbrief, Weiterbildungen oder ein Gründungscoaching. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Gründungsvorbereitung verlangen. Ein AVGS-Gründungscoaching schließt diese Lücke häufig und ist für Sie kostenfrei.
24-Monats-Sperre
Haben Sie schon einmal eine Gründungsförderung nach dem SGB III erhalten, ist eine erneute Förderung erst 24 Monate nach deren Ende möglich (§ 93 Abs. 4 SGB III). Von dieser Frist kann die Agentur nur aus Gründen absehen, die in Ihrer Person liegen.
Antrag vor der Gründung
Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen, also vor Gewerbeanmeldung bzw. Beginn der freiberuflichen Tätigkeit. Wer zuerst anmeldet und dann beantragt, verliert den Anspruch. Den richtigen Zeitpunkt erklärt der Ratgeber Gründungszuschuss: wann beantragen.
Ermessen: warum die Agentur trotzdem ablehnen kann
Seit 2011 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Agentur ablehnen. Häufigster Grund ist der Vermittlungsvorrang: Sieht die Agentur gute Chancen, Sie in eine passende Stelle zu vermitteln, darf sie die Förderung verweigern. Eine schlüssige Begründung, warum die Selbstständigkeit der bessere Weg zurück in Arbeit ist, gehört deshalb in jeden Antrag. Was nach einer Ablehnung zu tun ist, steht im Ratgeber Gründungszuschuss abgelehnt.
Typische Stolpersteine
Wenn die Voraussetzungen knapp sind
Auch bei grenzwertigen Lagen, etwa einem knappen Restanspruch, lückenhaften Qualifikationsnachweisen oder einer eher untypischen Geschäftsidee, kann der Antrag erfolgreich sein. Entscheidend ist die Begründung. Wir haben über 600 Anträge begleitet und kennen die Argumentation, die bei der Agentur für Arbeit trägt. Ihre persönliche Förderhöhe zeigt der Gründungszuschuss-Rechner, den Gesamtüberblick die Seite zum Gründungszuschuss.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 93 SGB III. Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Offene Frage zu Gründungszuschuss?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Was bedeutet „hauptberuflich“ konkret?
Die Selbstständigkeit muss Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Das ist der Fall, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig sind (§ 138 Abs. 3 SGB III). Außerdem muss die Tätigkeit Ihren beruflichen Schwerpunkt bilden. Ein Hobby oder ein kleines Nebengeschäft reicht nicht.
Ich habe nur noch 120 Tage Restanspruch. Was tun?
Mit weniger als 150 Tagen Restanspruch am Gründungstag ist der Gründungszuschuss ausgeschlossen, eine Ausnahme sieht das Gesetz nicht vor. Prüfen Sie dann Alternativen: ein AVGS-Gründungscoaching zur Vorbereitung, Landesprogramme wie ego.-START in Sachsen-Anhalt oder Förderkredite wie das KfW-Startgeld.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung („kann“ in § 93 Abs. 1 SGB III). Die Agentur kann ablehnen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel wenn sie Ihnen eine passende Stelle vermitteln kann. Eine gute Begründung im Antrag ist deshalb wichtig.
Wer darf die fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Liste ist nicht abschließend. In der Praxis akzeptieren die Agenturen auch Stellungnahmen von Steuerberatern und Gründungsberatern. Klären Sie im Zweifel vorab mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, welche Stelle anerkannt wird.
Zählt eine Nebentätigkeit gegen den Anspruch?
Eine Nebentätigkeit unter 15 Stunden pro Woche während der Arbeitslosigkeit schadet dem Gründungszuschuss nicht, muss aber der Agentur gemeldet werden. Entscheidend ist, dass die geplante Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet.
Was, wenn ich noch nie selbstständig war?
Kein Hinderungsgrund. Sie müssen aber darlegen, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben, etwa durch Berufserfahrung in der Branche, Abschlüsse oder ein Gründungscoaching.
Sie haben weiterführende Fragen?
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