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Unternehmensnachfolge und Steuern, was Sie wissen müssen Ratgeber

Unternehmensnachfolge und Steuern, was Sie wissen müssen

Steuern können bei einer Übergabe schnell den Gewinn kosten. Was Übergeber:innen und Übernehmer:innen vorab klären müssen.

8. Apr. 2026 6 Min Lesezeit

Die drei Steuer-Kategorien

Ertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, entsteht ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Buchwert des Betriebsvermögens). Wie sich dieser Verkaufspreis überhaupt seriös ableiten lässt, lesen Sie unter Unternehmenswert ermitteln. Dieser Gewinn ist steuerpflichtig, aber mit deutlichen Vergünstigungen, wenn Sie 55 oder älter sind oder berufsunfähig.

Freibetrag 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn (für Übergeber 55+)
Ermäßigter Steuersatz 56 Prozent des regulären Steuersatzes auf den verbleibenden Gewinn
Fünftel-Regelung alternativ zur Berechnungsmethode

Wer NICHT 55 Jahre alt ist, zahlt den vollen Spitzensteuersatz auf den Veräußerungsgewinn. Das kann den Verkaufserlös um die Hälfte reduzieren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer bei familiärer Übergabe

Wenn Sie das Unternehmen an Kinder oder Ehepartner übergeben, als Schenkung zu Lebzeiten oder als Erbe, fällt Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer an. Hier gibt es allerdings den Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen, der die Steuerlast erheblich reduziert.

Regelverschonung 85 Prozent steuerfrei bei Fortführung 5 Jahre
Optionsverschonung 100 Prozent steuerfrei bei Fortführung 7 Jahre
Freibetrag Kinder 400.000 € pro Elternteil, alle 10 Jahre
Freibetrag Ehepartner 500.000 €

Wichtig: die Verschonungsregelung greift nur, wenn der Übernehmer das Unternehmen tatsächlich fortführt. Wer kurz danach verkauft, verliert die Steuervergünstigung rückwirkend.

Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragung

Gehört eine Betriebsimmobilie zum übergebenen Unternehmen, fällt Grunderwerbsteuer an (in Sachsen 3,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 5,0 Prozent des Werts). Bei direkten Familien-Übergaben kann diese teilweise entfallen. Die genannten Sätze unterscheiden sich je Bundesland, die übrigen Grundregeln gelten jedoch überall; wir begleiten Sie überwiegend online und damit deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.

Strategie-Tipps

Frühzeitig planen Steueroptimierung braucht Vorlauf von zwei bis fünf Jahren.
Zweistufige Übergabe Schenkung zu Lebzeiten in mehreren Tranchen, jeweils im 10-Jahres-Freibetrag.
GmbH-Mantel prüfen bei Personengesellschaften lohnt eine Umwandlung in GmbH vor Übergabe.
Pension der Übergeber regeln Pensionszusage oder Beraterhonorar nach Übergabe als steuergünstige Rentenform.

Warum eine professionelle Begleitung sich auszahlt

Wir arbeiten bei steuerlich relevanten Punkten eng mit Steuerberater:innen zusammen, durch das angeschlossene Buchhaltungsbüro betatax UG haben wir die steuerliche Begleitung im Haus. Eine gut geplante Übergabe kostet einige tausend Euro Beratungshonorar, spart aber oft sechsstellige Steuerbeträge. Wie sich Steuern in den Gesamtprozess einordnen, zeigt unser Beitrag zum Ablauf der Unternehmensnachfolge; den vollständigen Rahmen finden Sie auf unserer Übersicht zur Unternehmensnachfolge.

Marcus Jegszent

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Häufige Fragen

Wer trägt die Steuern bei der Übergabe?

Der Übergeber zahlt die Ertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn. Der Übernehmer trägt eventuell anfallende Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Schenkungsteuer (bei Familien-Übergabe).

Welche Freibeträge gibt es?

Bei Schenkung an Kinder: 400.000 € alle zehn Jahre. Bei Ehepartnern: 500.000 €. Plus Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen bis 85 Prozent.

Gibt es eine Steuerermäßigung für Übergeber 55+?

Ja. Wer mindestens 55 Jahre alt ist und das Unternehmen veräußert, kann eine ermäßigte Ertragsteuer beanspruchen (Fünftel-Regelung oder ermäßigter Steuersatz).

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