Ratgeber Unternehmensnachfolge und Steuern, was Sie wissen müssen
Steuern können bei einer Übergabe schnell den Gewinn kosten. Was Übergeber:innen und Übernehmer:innen vorab klären müssen.
Die drei Steuer-Kategorien
Ertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn
Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, entsteht ein Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis minus Buchwert des Betriebsvermögens). Wie sich dieser Verkaufspreis überhaupt seriös ableiten lässt, lesen Sie unter Unternehmenswert ermitteln. Dieser Gewinn ist steuerpflichtig, aber mit deutlichen Vergünstigungen, wenn Sie 55 oder älter sind oder berufsunfähig.
Wer jünger als 55 ist, erhält weder Freibetrag noch den 56-Prozent-Satz, kann aber die Fünftelregelung nutzen. Die Steuerlast kann trotzdem erheblich sein.
Erbschaft- und Schenkungsteuer bei familiärer Übergabe
Wenn Sie das Unternehmen an Kinder oder Ehepartner übergeben, als Schenkung zu Lebzeiten oder als Erbe, fällt Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer an. Hier gibt es allerdings den Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen, der die Steuerlast erheblich reduziert.
Wichtig: die Verschonungsregelung greift nur, wenn der Übernehmer das Unternehmen tatsächlich fortführt. Wer kurz danach verkauft, verliert die Steuervergünstigung rückwirkend.
Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragung
Gehört eine Betriebsimmobilie zum übergebenen Unternehmen, fällt Grunderwerbsteuer an (in Sachsen 5,5 Prozent, in Sachsen-Anhalt 5,0 Prozent des Werts). Bei Übergaben an Ehepartner oder Kinder und bei Schenkungen entfällt sie in der Regel. Die genannten Sätze unterscheiden sich je Bundesland, die übrigen Grundregeln gelten jedoch überall; wir begleiten Sie überwiegend online und damit deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.
Strategie-Tipps
Warum eine professionelle Begleitung sich auszahlt
Wir arbeiten bei steuerlich relevanten Punkten eng mit Steuerberater:innen zusammen, durch das angeschlossene Buchhaltungsbüro betatax UG haben wir die steuerliche Begleitung im Haus. Eine gut geplante Übergabe kostet einige tausend Euro Beratungshonorar, spart aber oft sechsstellige Steuerbeträge. Wie sich Steuern in den Gesamtprozess einordnen, zeigt unser Beitrag zum Ablauf der Unternehmensnachfolge; den vollständigen Rahmen finden Sie auf unserer Übersicht zur Unternehmensnachfolge.
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Häufige Fragen
Wer trägt die Steuern bei der Übergabe?
Der Übergeber zahlt die Ertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn. Der Übernehmer trägt eventuell anfallende Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Schenkungsteuer (bei Familien-Übergabe).
Welche Freibeträge gibt es?
Bei Schenkung an Kinder: 400.000 € alle zehn Jahre. Bei Ehepartnern: 500.000 €. Plus Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen von 85 oder 100 Prozent.
Gibt es eine Steuerermäßigung für Übergeber 55+?
Ja. Wer mindestens 55 Jahre alt ist und das Unternehmen veräußert, kann eine ermäßigte Ertragsteuer beanspruchen (Freibetrag und ermäßigter Steuersatz, einmal im Leben; die Fünftelregelung gilt unabhängig vom Alter).
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