Ratgeber Nebenberuflich gründen: was Sie beachten müssen
Eine Selbstständigkeit neben dem Job senkt das Risiko. Was bei Anmeldung, Steuern und Arbeitgeber zu klären ist.
Anmeldung auch im Nebenerwerb
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit unterscheidet sich bei der Anmeldung nicht von der hauptberuflichen. Gewerbliche Tätigkeiten gehören zum Gewerbeamt, freie Berufe zeigen Sie direkt beim Finanzamt an. Beide informieren das Finanzamt, das Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet.
Steuern und Kleinunternehmerregelung
Die Gewinne aus der Nebentätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und fließen in Ihre jährliche Steuererklärung ein. Bei der Umsatzsteuer können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, solange Ihr Umsatz unter den geltenden Grenzen bleibt.
Krankenversicherung im Blick behalten
Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, ändert sich an Ihrer Versicherung über die Anstellung in der Regel nichts. Wird sie hauptberuflich, prüft die Krankenkasse den Status neu. Maßgeblich sind Zeitaufwand und Einkommen im Verhältnis zur Anstellung.
Arbeitsvertrag und Arbeitgeber
Bevor Sie starten, lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag. Viele Verträge verlangen, dass Sie eine Nebentätigkeit anzeigen oder genehmigen lassen. Untersagt werden darf sie nur, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt sind, etwa bei direkter Konkurrenz. Wer nebenberuflich gründet, hält das Risiko klein und kann die Idee erproben. Soll daraus später eine Vollzeit-Selbstständigkeit werden, helfen die Schritte der Existenzgründung weiter. Einen Gesamtüberblick bietet unsere Seite zur Existenzgründung.
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Häufige Fragen
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Eine generelle Pflicht besteht nicht, aber viele Arbeitsverträge verlangen die Anzeige oder Genehmigung einer Nebentätigkeit. Die Tätigkeit darf zudem nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen oder die Arbeitsleistung beeinträchtigen.
Ab wann gilt die Selbstständigkeit als hauptberuflich?
Maßgeblich sind vor allem Zeitaufwand und Einkommen. Übersteigt die Selbstständigkeit den Umfang der Anstellung deutlich, kann die Krankenkasse sie als hauptberuflich einstufen, was die Beiträge verändert.
Welche Steuern fallen an?
Die Gewinne aus der Nebentätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und werden mit Ihrem Arbeitslohn zusammen veranlagt. Je nach Umsatz kann zusätzlich Umsatzsteuer anfallen, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Brauche ich ein Gewerbe?
Gewerbliche Tätigkeiten müssen Sie beim Gewerbeamt anmelden, auch nebenberuflich. Freie Berufe melden sich stattdessen direkt beim Finanzamt. Die Einstufung nimmt das Finanzamt vor.
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