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Gründungszuschuss Phase 2: die 300-Euro-Aufstockung sichern Ratgeber

Gründungszuschuss Phase 2: die 300-Euro-Aufstockung sichern

Die zweite Phase kommt nicht automatisch. Welche Nachweise Sie brauchen und wann Sie aktiv werden müssen - begleitet in Leipzig, Halle und online.

5. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Warum Phase 2 oft übersehen wird

Die erste Phase des Gründungszuschusses läuft nach der Bewilligung von allein. Genau das ist die Falle: Viele Gründerinnen und Gründer gehen davon aus, dass die zweite Phase ebenso automatisch folgt. Das ist nicht der Fall. Wer die Frist verpasst oder keine Nachweise vorlegt, verzichtet auf bis zu 2.700 Euro Förderung.

Was Sie nachweisen müssen

Die Arbeitsagentur will sehen, dass Ihre Selbstständigkeit kein Strohfeuer war, sondern hauptberuflich betrieben wird und Substanz hat. Dafür brauchen Sie aussagekräftige Belege aus den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit.

Rechnungen Gestellte Rechnungen zeigen, dass Sie tatsächlich Umsatz erzielen.
Aufträge und Verträge Kundenverträge oder Auftragsbestätigungen belegen laufende Geschäftsbeziehungen.
Buchhaltung Auszüge aus Ihrer Buchführung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Hauptberuflichkeit Nachweis, dass die Selbstständigkeit Ihren zeitlichen Schwerpunkt bildet.

Der richtige Zeitpunkt für den Antrag

Stellen Sie den Antrag auf Phase 2 rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate. Ein guter Richtwert sind etwa vier bis sechs Wochen vorher, damit die Arbeitsagentur Zeit zur Prüfung hat und keine Zahlungslücke entsteht. Sammeln Sie die Nachweise nicht erst am Schluss, sondern legen Sie von Anfang an eine geordnete Ablage an.

Vorlauf einplanen Antrag rund vier bis sechs Wochen vor Ende von Phase 1 stellen.
Belege fortlaufend ablegen Rechnungen und Verträge von Tag eins an geordnet sammeln.
Formlos beantragen Ein kurzer schriftlicher Antrag mit beigefügten Nachweisen genügt.

Phase 2 im Gesamtbild

Phase 2 ist der zweite Baustein einer Förderung, die insgesamt bis zu 15 Monate läuft. Wie sich Höhe und Dauer über beide Phasen verteilen, erklären wir im Beitrag zu Höhe und Dauer des Gründungszuschusses. Den vollständigen Überblick über das Verfahren finden Sie auf unserer Seite zum Gründungszuschuss.

Wenn Sie die Aufstockung nicht verschenken wollen

Wir erinnern Sie an die Frist, prüfen Ihre Nachweise und formulieren den Antrag mit. So holen Sie die zweite Phase verlässlich heraus, statt sie aus Versehen liegen zu lassen. Mit AVGS-Gutschein ist die Begleitung für Sie kostenfrei. Das Verfahren ist bundesweit identisch, und weil wir überwiegend online begleiten, sind wir deutschlandweit für Sie erreichbar, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.

Marcus Jegszent

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Häufige Fragen

Bekomme ich Phase 2 automatisch?

Nein. Sie müssen Phase 2 aktiv beantragen und Ihre Geschäftstätigkeit nachweisen. Ohne Antrag und Nachweis endet die Förderung nach sechs Monaten.

Was zahlt Phase 2?

Für bis zu neun weitere Monate jeweils 300 Euro monatlich. Es fließt kein Arbeitslosengeld mehr, nur die Pauschale.

Welche Nachweise verlangt die Arbeitsagentur?

Belege für eine aktive, hauptberufliche Selbstständigkeit, etwa Rechnungen, Aufträge, Verträge oder Auszüge aus der Buchhaltung.

Wann muss ich Phase 2 beantragen?

Rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, sonst riskieren Sie eine Lücke in der Zahlung.

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