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Dachdecker deckt ein Steildach mit Ziegeln ein, Symbolbild zum Ratgeber „Fachkundige Stellungnahme: wer sie ausstellt, Kosten, Ablauf“ Ratgeber

Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss

Die Tragfähigkeitsbescheinigung entscheidet mit über Ihren Gründungszuschuss. Wer sie ausstellen darf, welche Unterlagen Sie brauchen und worauf die Prüfung achtet.

Aktualisiert 18. Okt. 2026 8 Min Lesezeit

Wozu die fachkundige Stellungnahme dient

Wer aus dem Arbeitslosengeld heraus gründet und den Gründungszuschuss beantragt, muss der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Gründung nachweisen. Dazu verlangt das Gesetz die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III). Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Ohne diese Stellungnahme entscheidet die Agentur nicht über den Antrag. Umgangssprachlich heißt sie auch Tragfähigkeitsbescheinigung.

Die Stellungnahme ist eine von mehreren Bedingungen. Alle weiteren, vom Restanspruch bis zur 24-Monats-Sperre, stehen im Ratgeber Voraussetzungen für den Gründungszuschuss.

Wer eine Stellungnahme ausstellen darf

Als fachkundige Stellen nennt das Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Weil die Aufzählung nicht abschließend ist („insbesondere“), akzeptieren die Agenturen in der Praxis auch weitere Stellen:

Industrie- und Handelskammer Für gewerbliche Gründungen, in Leipzig die IHK zu Leipzig, in Halle die IHK Halle-Dessau.
Handwerkskammer Für Gründungen im Handwerk, zum Beispiel mit Meisterbrief.
Kreditinstitute Banken und Sparkassen, meist wenn sie die Gründung auch finanzieren.
Berufsständische Kammern und Fachverbände Etwa für freie Berufe mit eigener Kammer.
Steuerberater und Gründungsberater In der Praxis anerkannt. Vorteil: Businessplan und Stellungnahme entstehen in enger Abstimmung.

Ein Zulassungsverfahren für fachkundige Stellen gibt es nicht. Ob eine Stelle anerkannt wird, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit. Bei Unsicherheit fragen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft vorab.

Was die fachkundige Stelle prüft

Die Stelle füllt den Vordruck BA GZ 04 „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ der Bundesagentur aus. Er ist in diese Punkte gegliedert:

Vollständigkeit der Unterlagen Liegen alle nötigen Dokumente vor?
Angaben zur Person Fachliche, branchenspezifische, kaufmännische und unternehmerische Voraussetzungen sowie nötige Zulassungen.
Angaben zum Vorhaben Konkurrenzfähigkeit, realistische Umsätze, Betriebsergebnis vor Steuern, Kapitalbedarf und eine ausreichende Lebensgrundlage.
Zusammenfassende Beurteilung Eine Begründung in eigenen Worten, warum das Vorhaben trägt oder nicht.
Abschließende Einschätzung Ob der Aufbau einer tragfähigen Existenz realisierbar ist.

Im Kern geht es um eine Frage: Können Sie nach der Anlaufphase von Ihrer Selbstständigkeit leben? Entscheidend ist deshalb ein Finanzplan, der den Gewinn vor Steuern nachvollziehbar herleitet und Ihren privaten Lebensunterhalt abdeckt.

Diese Unterlagen braucht die Stelle

Beschreibung des Gründungsvorhabens Ihr Businessplan mit Geschäftsidee, Zielgruppe, Wettbewerb, Standort und Marketing.
Lebenslauf mit Nachweisen Zeugnisse, Abschlüsse, Meisterbrief oder andere Befähigungsnachweise.
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Was Sie zum Start brauchen und woher das Geld kommt. Hilfe beim Überschlag gibt der Gründungskosten-Rechner.
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Umsatz, Kosten und Gewinn für mindestens drei Jahre, dazu eine Liquiditätsplanung. Mehr im Ratgeber Finanzplan erstellen.
Begründung einer früheren Geschäftsaufgabe Nur wenn Sie schon einmal selbstständig waren.

Ablauf: in fünf Schritten zur Stellungnahme

Frist prüfen Rechnen Sie aus, bis wann Sie spätestens gründen müssen. Der Fristenrechner zeigt den letzten Tag mit 150 Tagen Restanspruch.
Businessplan und Finanzplan erstellen Vollständig und mit belegbaren Annahmen. Das dauert erfahrungsgemäß die meiste Zeit.
Fachkundige Stelle auswählen Vorab Preis, Bearbeitungszeit und Anerkennung durch Ihre Agentur klären.
Stellungnahme einholen Die Stelle prüft Ihre Unterlagen, stellt Rückfragen und füllt den Vordruck BA GZ 04 aus.
Antrag vollständig einreichen Stellungnahme und Businessplan gehen mit dem Antrag zur Agentur, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen.

Was die Stellungnahme kostet

Eine einheitliche Gebühr gibt es nicht. Manche Kammern stellen die Stellungnahme kostenlos aus, andere verlangen eine Gebühr. Steuerberater und Gründungsberater rechnen nach Aufwand ab oder nehmen die Stellungnahme in ihre Begleitung auf. Vergleichen Sie nicht nur den Preis: Eine Stelle, die Ihren Plan schon kennt, prüft schneller und stellt gezieltere Rückfragen. Was die Stellungnahme bei uns kostet, nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.

Typische Gründe für eine kritische Stellungnahme

Zu optimistische Umsätze Kundenzahlen und Preise ohne Beleg aus Markt, Vorverträgen oder Erfahrung.
Lebensunterhalt nicht gedeckt Der geplante Gewinn reicht nach Steuern und Versicherungen nicht für Ihre privaten Ausgaben.
Kosten vergessen Kranken- und Rentenversicherung, Steuern, Rücklagen oder Abschreibungen fehlen im Plan.
Qualifikation unklar Branchenerfahrung oder kaufmännische Kenntnisse werden nicht belegt.

Stellungnahme und Businessplan aus einer Hand

Wir erstellen mit Ihnen den Businessplan so, dass er der Prüfung nach dem Vordruck standhält, und stellen die fachkundige Stellungnahme aus. Weil beides aus einer Hand kommt, passen Zahlen und Begründung zusammen, und Rückfragen klären wir direkt. Den Plan können Sie über ein AVGS-Gründungscoaching erarbeiten, das für Sie kostenfrei ist. Persönlich in Leipzig und Halle (Saale) oder online.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 93 SGB III, Vordruck BA GZ 04 (Fassung 01/2025). Maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Marcus Jegszent

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Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.

Häufige Fragen

Ist Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie fachkundige Stellungnahme?

Ja. Das Gesetz spricht von der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung. Umgangssprachlich heißt sie Tragfähigkeitsbescheinigung, Tragfähigkeitsprüfung oder einfach Stellungnahme.

Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Das Gesetz nennt insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Aufzählung ist nicht abschließend. In der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberater Stellungnahmen aus. Ein Zulassungsverfahren gibt es nicht, ob die Stelle anerkannt wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?

Das hängt von der Stelle ab. Manche Kammern stellen sie kostenlos aus, andere verlangen eine Gebühr. Steuerberater und Gründungsberater rechnen nach Aufwand oder als Teil ihrer Begleitung ab. Fragen Sie vorab nach dem Preis und der Bearbeitungszeit.

Wie lange dauert die Stellungnahme?

Rechnen Sie mit einigen Tagen bis zwei Wochen, je nach Stelle und Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Planen Sie die Zeit in Ihren Restanspruch ein, denn der Antrag muss vor der Gründung vollständig sein.

Was passiert bei einer negativen Stellungnahme?

Eine kritische Einschätzung ist kein endgültiges Aus. Meist lassen sich die bemängelten Punkte im Businessplan nachbessern. Danach können Sie die Stellungnahme erneut einholen, auch bei einer anderen fachkundigen Stelle.

Brauche ich die Stellungnahme auch für das Einstiegsgeld?

Für das Einstiegsgeld vom Jobcenter verlangen viele Jobcenter ebenfalls eine Tragfähigkeitsbewertung. Welche Form gilt, legt Ihr Jobcenter fest.

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