Ratgeber Einstiegsgeld beantragen
Wie das Jobcenter den Start in die Selbstständigkeit aus dem Bürgergeld fördert - Voraussetzungen, Antragsweg, Höhe und Dauer.
Kurzzusammenfassung
Das Einstiegsgeld ist die Gründungsförderung für Menschen im Bürgergeld-Bezug. Es soll den Übergang in eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit erleichtern und die Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern. Rechtsgrundlage ist § 16b SGB II. Wichtig sind drei Dinge: Es ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch, der Antrag muss vor der Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden, und ein tragfähiges Konzept ist die Grundlage der Entscheidung. Wer stattdessen ALG I bezieht, schaut auf den Gründungszuschuss.
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine Leistung des Jobcenters nach § 16b SGB II. Es richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte - also Personen, die Bürgergeld beziehen - und kann gezahlt werden, wenn diese eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Für Gründerinnen und Gründer ist die selbstständige Variante der entscheidende Weg.
Anders als das Bürgergeld selbst ist das Einstiegsgeld eine zusätzliche, freiwillige Förderung. Das Jobcenter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Höhe es gezahlt wird. Diese Offenheit ist kein Nachteil, wenn Sie gut vorbereitet sind: Je überzeugender Ihr Vorhaben wirtschaftlich trägt, desto eher lohnt sich die Förderung aus Sicht des Jobcenters.
Voraussetzungen
Diese Punkte sollten erfüllt sein, damit das Jobcenter Einstiegsgeld für eine Gründung in Betracht zieht:
Die Tragfähigkeitsbescheinigung stellt eine fachkundige Stelle aus - etwa eine Beratungseinrichtung, IHK, Handwerkskammer oder ein qualifizierter Gründungsberater. Genau hier setzen wir an: Wir prüfen Ihr Vorhaben, schärfen das Konzept und bereiten die Unterlagen so vor, dass sie der Prüfung standhalten.
Höhe und Dauer
Die Höhe des Einstiegsgeldes legt das Jobcenter im Ermessen fest. Als Grundbetrag wird häufig rund die Hälfte des maßgebenden Regelbedarfs angesetzt. Hinzu kommen Zuschläge, die sich an zwei Kriterien orientieren:
Bewilligt wird das Einstiegsgeld in zeitlichen Abschnitten von in der Regel sechs Monaten, damit das Jobcenter regelmäßig prüfen kann, ob die Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Gesamtdauer beträgt längstens 24 Monate. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet (Stand 2026; konkrete Beträge ändern sich mit dem Regelbedarf, deshalb im Einzelfall prüfen).
Zusätzlich: Sachmittel nach § 16c SGB II
Neben dem Einstiegsgeld gibt es ein zweites, oft übersehenes Instrument: die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II. Damit kann das Jobcenter die Beschaffung von Sachgütern fördern, die für die Selbstständigkeit notwendig und angemessen sind.
In der Praxis lohnt es sich, Einstiegsgeld und § 16c-Leistungen zusammen zu denken - das eine sichert den Lebensunterhalt in der Anlaufphase, das andere die nötige Ausstattung.
So beantragen Sie das Einstiegsgeld
Der Antrag läuft über Ihr zuständiges Jobcenter, nicht über die Agentur für Arbeit. Bewährt hat sich dieser Weg:
Den allgemeinen Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit beschreiben wir ausführlicher im Ratgeber Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie ALG I beziehen, ist der Gründungszuschuss der passende Weg.
So gehen Sie es an
Der häufigste Fehler ist, zu spät anzufragen oder mit einem zu dünnen Konzept in das Jobcenter-Gespräch zu gehen. Beides lässt sich vermeiden. Wir prüfen, ob Einstiegsgeld für Ihre Lage realistisch ist, erstellen mit Ihnen ein tragfähiges Konzept und begleiten die Tragfähigkeitsbescheinigung - und ordnen ein, was sich über die Fördermittelberatung zusätzlich kombinieren lässt. Sprechen Sie uns an: persönlich in Leipzig und Halle oder online, deutschlandweit.
Offene Frage zu Fördermittel?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Einstiegsgeld?
Nein. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung des Jobcenters, kein Rechtsanspruch. Ihr Sachbearbeiter entscheidet über das Ob und die Höhe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein überzeugendes, tragfähiges Konzept verbessert Ihre Chancen deutlich.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Wer bereits hauptberuflich gestartet ist, kann in der Regel kein Einstiegsgeld mehr erhalten. Stellen Sie den Antrag also rechtzeitig, bevor Sie das Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit aufnehmen.
Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Die Höhe liegt im Ermessen des Jobcenters; als Grundbetrag wird häufig rund die Hälfte des maßgebenden Regelbedarfs angesetzt, ergänzt um Zuschläge je nach vorheriger Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Bewilligt wird meist in Sechs-Monats-Abschnitten, längstens für 24 Monate (Stand 2026).
Bekomme ich neben dem Einstiegsgeld weiter Bürgergeld?
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und nicht als Einkommen angerechnet. Ihr Bürgergeld-Anspruch richtet sich weiter nach Ihrem Bedarf und Ihren anrechenbaren Einkünften aus der Selbstständigkeit.
Was ist der Unterschied zum Gründungszuschuss?
Das Einstiegsgeld kommt aus dem Bürgergeld-System (SGB II, Jobcenter). Der Gründungszuschuss kommt aus der Arbeitslosenversicherung (SGB III, Agentur für Arbeit) und setzt Restanspruch auf ALG I voraus. Welche Förderung greift, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen - mehr dazu im Vergleich.
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