Ratgeber BAFA-Beratungsförderung: Ablauf und Zuschusshöhe
Das BAFA bezuschusst die Kosten externer Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Wir erklären den Ablauf und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
Was die BAFA-Beratungsförderung leistet
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows die externe Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben durch professionellen Rat zu stärken. Gefördert wird nicht die Umsetzung, sondern die Beratungsleistung selbst.
Seit 2023 gelten für alle KMU dieselben Regeln: Förderfähig sind bis zu 3.500 Euro Beratungskosten. Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung führen vorab ein kostenloses Informationsgespräch.
Zuschusshöhe und Fördersätze
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet sich nach dem Standort und dem Status Ihres Unternehmens. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 80 Prozent (höchstens 2.800 Euro), in den alten Ländern, Berlin und der Region Leipzig 50 Prozent (höchstens 1.750 Euro). Der Zuschuss bezieht sich immer auf eine festgelegte maximale Bemessungsgrundlage des Honorars. Das BAFA-Programm steht Unternehmen in jedem Bundesland offen; wir beraten überwiegend online und damit deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.
Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung den aktuellen Stand, oder lassen Sie sich die für Ihren Fall geltenden Werte im Beratungsgespräch nennen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Die BAFA-Förderung folgt einem festen Verfahren. Entscheidend ist die Reihenfolge: Sie dürfen erst nach Erhalt des Informationsschreibens beginnen; schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn. Wer vorab loslegt, verliert den Anspruch.
Die BAFA-Beratungsförderung lässt sich gut mit anderen Programmen kombinieren, etwa mit einem Förderkredit für die anschließende Umsetzung. Einen Überblick dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Fördermitteln für KMU.
So begleiten wir Sie
Wir sind mit dem Verfahren des BAFA vertraut und unterstützen Sie von der Registrierung bis zum Verwendungsnachweis. Mehr zu unserem Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite zur Fördermittelberatung. So nutzen Sie den Zuschuss, ohne sich in den Formalien zu verlieren, und gewinnen zugleich eine fundierte Beratung für Ihren Betrieb in Leipzig oder Halle.
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Häufige Fragen
Wer kann die BAFA-Beratungsförderung nutzen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Junge und etablierte Unternehmen werden zu denselben Konditionen gefördert. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.
Welche Beratungen werden gefördert?
Gefördert werden allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen, etwa zu Strategie, Finanzierung, Marketing oder Organisation. Nicht förderfähig sind reine Rechts- oder Steuerberatung sowie gutachterliche Tätigkeiten.
Muss der Berater zugelassen sein?
Ja. Die Beratung muss durch ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen erfolgen. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater gelistet ist, bevor Sie starten.
Wann bekomme ich das Geld?
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung ausgezahlt, sobald Sie den Beratungsbericht, die Rechnung und den Verwendungsnachweis eingereicht haben und diese geprüft wurden.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.


