Ratgeber AVGS abgelehnt: Begründung nachbessern und neu anfragen
Eine Ablehnung ist kein Schlusspunkt. Mit einer klaren Begründung und überarbeiteten Unterlagen lässt sich oft ein zweiter Anlauf machen. In Leipzig, Halle oder online.
Eine Ablehnung ist selten endgültig
Weil der AVGS eine Ermessensentscheidung ist, hängt viel vom Eindruck im Gespräch ab. Eine Ablehnung bedeutet daher oft nicht, dass Ihnen der Anspruch fehlt, sondern dass etwas im Termin nicht überzeugt hat. Genau das lässt sich beim zweiten Anlauf verbessern. Falls Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind, hilft unser Beitrag zu den AVGS-Voraussetzungen bei der Einordnung.
Schritt eins: den Grund verstehen
Bevor Sie irgendetwas ändern, müssen Sie wissen, woran es lag. Fragen Sie Ihre Vermittler-Person freundlich, aber bestimmt nach dem konkreten Grund. Erst dann lässt sich gezielt nachbessern, statt blind zu raten.
Die häufigsten Ablehnungsgründe und wie Sie reagieren
Schritt zwei: den zweiten Termin vorbereiten
Wenn es trotzdem nicht klappt
Bleibt die Ablehnung bestehen, ist nicht alles verloren. Manchmal hilft eine unabhängige Beratungsstelle, die zwischen Ihnen und der Vermittler-Person vermittelt. In Einzelfällen kann auch ein Wechsel der zuständigen Person sinnvoll sein, etwa wenn diese das Instrument für Gründungen kaum einsetzt. Wir unterstützen Sie dabei, die Begründung so aufzubereiten, dass sie im Termin trägt. Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite zum AVGS-Coaching. Das Vorgehen ist bundesweit gleich, und da wir überwiegend online arbeiten, begleiten wir Sie deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.
Offene Frage zu AVGS?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Kann ich gegen eine AVGS-Ablehnung Widerspruch einlegen?
Der AVGS ist eine Ermessensleistung, ein klassischer Widerspruch greift hier nur begrenzt. Erfolgversprechender ist meist, die Begründung nachzubessern und einen neuen Antrag zu stellen.
Muss die Vermittler-Person die Ablehnung begründen?
Sie sollten aktiv um eine nachvollziehbare Begründung bitten. Nur wenn Sie den Grund kennen, können Sie gezielt nachbessern.
Wie schnell kann ich einen zweiten Antrag stellen?
Es gibt keine feste Sperrfrist. Sobald Sie Ihre Unterlagen überarbeitet haben, können Sie einen neuen Termin anfragen.
Hilft ein Wechsel der Vermittler-Person?
In manchen Fällen ja, etwa wenn die bisherige Person das Instrument für Gründungen wenig nutzt. Eine Beratungsstelle kann hier vermitteln.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

