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Handwerker lädt eine Kabeltrommel in seinen Servicewagen, Symbolbild für den Gründungszuschuss Leistungen

Gründungszuschuss 2026: Höhe, Voraussetzungen und Ablauf

Wir begleiten Ihren Antrag von der Vorab-Prüfung bis zur Bewilligung. Förderhöhe und Restanspruch berechnen wir gemeinsam mit Ihnen.

Kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Was der Gründungszuschuss ist

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit nach § 93 SGB III für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er sichert die ersten bis zu 15 Monate Ihrer Gründung finanziell ab. Wer Bürgergeld bezieht, kann stattdessen beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen.

Floristin richtet Blumen im Regal ihres eigenen Ladens, Symbolbild für Existenzgründung
Gemeinsam zum bewilligten Antrag - wir begleiten jeden Schritt bis zur Bewilligung.

Höhe des Gründungszuschusses: zwei Phasen, ein Rechenbeispiel

Phase 1, sechs Monate Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld I in bisheriger Höhe weiter und zusätzlich 300 Euro im Monat für Ihre soziale Absicherung, also für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Phase 2, neun Monate Auf gesonderten Antrag zahlt die Agentur weitere 300 Euro monatlich. Dafür weisen Sie nach, dass Ihr Geschäft läuft, etwa mit Rechnungen, Aufträgen und Kundenkontakten.
Rechenbeispiel Bei einem Arbeitslosengeld von 1.500 Euro erhalten Sie in Phase 1 sechs Monate lang 1.800 Euro, zusammen 10.800 Euro. In Phase 2 kommen neun Mal 300 Euro hinzu, also 2.700 Euro. Insgesamt sind das 13.500 Euro, steuerfrei und zusätzlich zu Ihren Einnahmen. Ihre persönliche Summe zeigt der Gründungszuschuss-Rechner, die Details stehen im Ratgeber Höhe und Dauer des Gründungszuschusses.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Sie haben bis zur Gründung Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld).
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit, also am Gründungstag, haben Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Eine Sperrzeit nach Eigenkündigung verkürzt diesen Anspruch, deshalb früh rechnen.
Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich angelegt und beendet Ihre Arbeitslosigkeit.
Sie legen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle dar.
Sie machen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit glaubhaft, etwa durch Lebenslauf, Abschlüsse oder ein Gründungscoaching.
Sie haben in den letzten 24 Monaten keinen Gründungszuschuss erhalten.
Sie stellen den Antrag, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen.

Wichtig: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Auch wenn alle Punkte erfüllt sind, kann die Agentur ablehnen, zum Beispiel wenn sie Ihnen eine passende Stelle vermitteln kann. Wie Sie das Gespräch mit der Vermittlung vorbereiten, steht im Ratgeber Voraussetzungen für den Gründungszuschuss.

Fristenrechner
Bis wann müssen Sie spätestens gründen?
Letzten ALG-I-Tag eintragen. Wir rechnen den spätesten Gründungstag mit mindestens 150 Tagen Restanspruch aus.

Die fachkundige Stellungnahme

Die fachkundige Stellungnahme bestätigt der Agentur für Arbeit, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist und Ihren Lebensunterhalt sichern kann. Grundlage sind Ihr Businessplan und ein Finanzplan mit Umsatz, Kosten, Liquidität und Kapitalbedarf. Das Gesetz nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute (§ 93 Abs. 2 SGB III). Die Aufzählung ist nicht abschließend, in der Praxis stellen auch Steuerberater und Gründungsberater Stellungnahmen aus. Wir erstellen Stellungnahme und Businessplan aus einer Hand, damit beides zusammenpasst. Worauf die Prüfer achten, erklärt der Ratgeber Fachkundige Stellungnahme: wer sie ausstellt, Kosten, Ablauf.

Der Ablauf in sechs Schritten

Sprechen Sie Ihre Vermittlerin oder Ihren Vermittler früh auf die Gründung an und fordern Sie die Antragsunterlagen an.
Prüfen Sie Ihren Restanspruch: Am Gründungstag müssen noch mindestens 150 Tage übrig sein.
Erstellen Sie Businessplan und Finanzplan, bei Bedarf gefördert über ein AVGS-Gründungscoaching.
Lassen Sie die fachkundige Stellungnahme ausstellen.
Reichen Sie den vollständigen Antrag ein, bevor Sie Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Beantragen Sie gegen Ende der sechs Monate die zweite Phase mit Nachweisen zu Ihrer Geschäftstätigkeit.

Die ausführliche Anleitung steht im Ratgeber Gründungszuschuss beantragen: Schritt für Schritt, den richtigen Zeitpunkt behandelt Gründungszuschuss: wann beantragen?.

Nach der Gründung wichtig: Innerhalb von drei Monaten können Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen. Sie kostet 2026 in der Startphase 51,42 Euro im Monat und sichert Sie ab, falls die Selbstständigkeit nicht trägt.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

Die meisten Ablehnungen haben dieselben Ursachen: Der Restanspruch reicht wegen einer Sperrzeit nicht mehr, das Gewerbe wurde vor dem Antrag angemeldet, der Finanzplan ist nicht plausibel, die Tätigkeit wirkt nebenberuflich, oder die Agentur sieht Vermittlungsvorrang. Was Sie nach einem Bescheid tun können, zeigt der Ratgeber Gründungszuschuss abgelehnt.

So unterstützen wir Sie beim Gründungszuschuss

Anspruchs-Vorprüfung im kostenlosen Erstgespräch
Erstellung des förderfähigen Businessplans (in der Regel 6 Wochen)
Fachkundige Stellungnahme zu Ihrem Businessplan
Begleitung der Antragstellung bei der Arbeitsagentur
Auf Wunsch: AVGS-finanziertes Gründercoaching parallel
Begleitung des Belegnachweis-Prozesses in Phase 2

Wenn Sie wissen wollen, was der Gründungszuschuss in Ihrer Lage konkret bringt, nutzen Sie unseren Gründungszuschuss-Rechner.

Kostenloser Rückruf

Tragen Sie nur Name und Telefonnummer ein. Marcus oder Jens meldet sich persönlich, wenn es Ihnen passt.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen und am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Ihre Selbstständigkeit muss hauptberuflich angelegt sein und die Arbeitslosigkeit beenden. Außerdem brauchen Sie einen tragfähigen Businessplan plus die fachkundige Stellungnahme einer Beratungsstelle.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss konkret?

Sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 Euro monatlich, danach auf Antrag neun Monate je 300 Euro. Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld ergibt das 10.800 Euro in der ersten und 2.700 Euro in der zweiten Phase, zusammen 13.500 Euro. Der Zuschuss ist steuerfrei und kommt zu Ihrem Einkommen aus der Selbstständigkeit hinzu.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Seit 2011 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung nach § 93 SGB III. Die Agentur für Arbeit kann ablehnen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, etwa weil sie Sie vorrangig in eine Stelle vermitteln will. Ein schlüssiger Businessplan und eine gute Begründung erhöhen die Chancen deutlich.

Wer stellt die fachkundige Stellungnahme aus?

Fachkundige Stellen sind unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute sowie Steuerberater und Gründungsberater. Wir erstellen die Stellungnahme auf Basis Ihres Businessplans und Finanzplans.

Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?

Der Antrag muss VOR der Gewerbeanmeldung gestellt werden, also bevor Sie offiziell selbstständig sind. Ein Beratungstermin bei der Arbeitsagentur ist üblicherweise Voraussetzung.

Wie lange läuft die Förderung?

Bis zu 15 Monate: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu neun Monate je 300 Euro. Die zweite Phase beantragen Sie gesondert und weisen dafür nach, dass Sie Ihre Selbstständigkeit intensiv und hauptberuflich betreiben.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Tragfähigkeits-Beleg in Form eines Businessplans, fachkundige Stellungnahme einer Beratungsstelle (zum Beispiel von uns), Lebenslauf, ggf. Qualifikationsnachweise. Wir erstellen die Stellungnahme und unterstützen beim kompletten Antrag.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Gründungszuschuss erhalten ALG-I-Bezieher, Einstiegsgeld richtet sich an Menschen im Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsgeld-Bezug (Jobcenter). Die Höhe und Logik unterscheidet sich. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderung für Ihre Lage in Frage kommt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wir analysieren die Begründung, optimieren die Unterlagen und unterstützen beim Widerspruch. Ein gut vorbereiteter Antrag wird selten abgelehnt. Die meisten Ablehnungen lassen sich vermeiden.

Lassen Sie uns über Ihren nächsten Schritt sprechen.

Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob wir zueinander passen. Online oder vor Ort in Leipzig oder Halle.

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