Leistungen Gründungszuschuss: Höhe, Voraussetzungen, Antrag
Wir begleiten Ihren Antrag von der Vorab-Prüfung bis zur Bewilligung. Förderhöhe und Restanspruch berechnen wir gemeinsam mit Ihnen.
Kostenlos und unverbindlich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Was der Gründungszuschuss ist
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er soll die ersten 15 Monate Ihrer Gründung finanziell absichern, damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können.

Die zwei Phasen im Detail
Die ersten sechs Monate: Sie bekommen weiter Geld in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengelds, dazu einen festen Zuschlag für Ihre Sozialversicherung. Das gibt Ihnen den Rücken frei, sich voll auf den Aufbau zu konzentrieren, statt sofort jeden Euro erwirtschaften zu müssen. Diese Phase wird bewilligt, sobald Ihre Voraussetzungen passen.
Die folgenden neun Monate: Der Zuschlag für Ihre Sozialversicherung läuft weiter. Jetzt zeigen Sie, dass Ihr Geschäft Fahrt aufnimmt, etwa mit ersten Rechnungen und Kundenkontakten. Wir sagen Ihnen vorher genau, welche Nachweise die Agentur sehen möchte.
Unterm Strich: Über die 15 Monate kommt ein solider Betrag zusammen, steuerfrei und zusätzlich zu dem, was Sie selbst verdienen. Ihre persönliche Höhe rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.
So unterstützen wir Sie beim Gründungszuschuss
Wenn Sie wissen wollen, was der Gründungszuschuss in Ihrer Lage konkret bringt, nutzen Sie unseren Gründungszuschuss-Rechner.
Kostenloser Rückruf
Tragen Sie nur Name und Telefonnummer ein. Marcus oder Jens meldet sich persönlich, wenn es Ihnen passt.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Sie müssen Arbeitslosengeld I beziehen und am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben. Ihre Selbstständigkeit muss hauptberuflich angelegt sein und die Arbeitslosigkeit beenden. Außerdem brauchen Sie einen tragfähigen Businessplan plus die fachkundige Stellungnahme einer Beratungsstelle.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss konkret?
In den ersten sechs Monaten bekommen Sie weiter Geld in Höhe Ihres bisherigen Arbeitslosengelds, dazu einen festen Zuschlag für Ihre Sozialversicherung. In den folgenden neun Monaten läuft dieser Zuschlag weiter. Steuerfrei und zusätzlich zu Ihrem Einkommen aus der Selbstständigkeit. Was in Ihrem Fall herauskommt, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.
Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?
Der Antrag muss VOR der Gewerbeanmeldung gestellt werden, also bevor Sie offiziell selbstständig sind. Ein Beratungstermin bei der Arbeitsagentur ist üblicherweise Voraussetzung.
Wie lange läuft die Förderung?
Insgesamt 15 Monate. In den ersten sechs Monaten läuft Ihr Arbeitslosengeld weiter, dazu ein fester Zuschlag für Ihre Sozialversicherung. In den weiteren neun Monaten unterstützt Sie der Zuschlag weiter.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Tragfähigkeits-Beleg in Form eines Businessplans, fachkundige Stellungnahme einer Beratungsstelle (zum Beispiel von uns), Lebenslauf, ggf. Qualifikationsnachweise. Wir erstellen die Stellungnahme und unterstützen beim kompletten Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?
Gründungszuschuss erhalten ALG-I-Bezieher, Einstiegsgeld richtet sich an ALG-II-Bezieher (Jobcenter). Die Höhe und Logik unterscheidet sich. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderung für Ihre Lage in Frage kommt.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wir analysieren die Begründung, optimieren die Unterlagen und unterstützen beim Widerspruch. Ein gut vorbereiteter Antrag wird selten abgelehnt. Die meisten Ablehnungen lassen sich vermeiden.
Lassen Sie uns über Ihren nächsten Schritt sprechen.
Ein kostenloses Erstgespräch klärt, ob wir zueinander passen. Online oder vor Ort in Leipzig oder Halle.

