Consulting Bridge
Vermittlungsgutschein - einfach erklärt Glossar

Vermittlungsgutschein

Was der Vermittlungsgutschein war

Der Vermittlungsgutschein war ein eigenständiges Instrument der Arbeitsförderung. Mit ihm konnten Arbeitsuchende einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, dessen Honorar die Agentur für Arbeit bei erfolgreicher Vermittlung übernahm. Heute begegnet Ihnen der Begriff vor allem in älteren Unterlagen oder im Sprachgebrauch.

Was heute an seine Stelle getreten ist

Die Funktionen des früheren Vermittlungsgutscheins sind im AVGS aufgegangen, dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III. Der AVGS deckt heute ein breiteres Spektrum ab:

Private Arbeitsvermittlung zu einer konkreten Stelle
Aktivierung und berufliche Orientierung
Bewerbungscoaching und Bewerbungstraining
Gründercoaching für den Weg in die Selbstständigkeit

So gehen Sie heute vor

Sie sprechen Ihre Vermittler-Person auf den AVGS an
Sie wählen einen AZAV-zugelassenen Träger mit passender Zulassung
Die Agentur für Arbeit stellt den AVGS aus
Sie lösen den Gutschein beim Träger ein, die Maßnahme startet

Bezug zur Gründung

Wer früher an Vermittlung dachte, hat heute über den AVGS auch den Zugang zu Gründercoaching. Damit lässt sich eine Selbstständigkeit fundiert vorbereiten, etwa als Maßnahme bei einem Träger. Ob ein AVGS für Sie in Frage kommt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Mehr dazu auf der Seite zum AVGS-Coaching. Die Förderung gilt bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort vor allem in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Gibt es den Vermittlungsgutschein noch?

Nicht mehr als eigenständigen Gutschein unter diesem Namen. Die Vermittlung durch private Dienstleister ist heute Teil des AVGS nach § 45 SGB III.

Was ist der Unterschied zum AVGS?

Der frühere Vermittlungsgutschein war eng auf die private Arbeitsvermittlung zugeschnitten. Der AVGS ist breiter und umfasst neben Vermittlung auch Aktivierung und Coaching, etwa Gründercoaching.

Wie komme ich heute an eine geförderte Vermittlung?

Sprechen Sie Ihre Vermittler-Person auf den AVGS an. Damit können Sie Vermittlung, Aktivierung oder Coaching bei einem AZAV-zugelassenen Träger in Anspruch nehmen.

Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?

Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.