Glossar Vermittlungsgutschein
Was der Vermittlungsgutschein war
Der Vermittlungsgutschein war ein eigenständiges Instrument der Arbeitsförderung. Mit ihm konnten Arbeitsuchende einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, dessen Honorar die Agentur für Arbeit bei erfolgreicher Vermittlung übernahm. Heute begegnet Ihnen der Begriff vor allem in älteren Unterlagen oder im Sprachgebrauch.
Was heute an seine Stelle getreten ist
Die Funktionen des früheren Vermittlungsgutscheins sind im AVGS aufgegangen, dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III. Der AVGS deckt heute ein breiteres Spektrum ab:
So gehen Sie heute vor
Bezug zur Gründung
Wer früher an Vermittlung dachte, hat heute über den AVGS auch den Zugang zu Gründercoaching. Damit lässt sich eine Selbstständigkeit fundiert vorbereiten, etwa als Maßnahme bei einem Träger. Ob ein AVGS für Sie in Frage kommt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Mehr dazu auf der Seite zum AVGS-Coaching. Die Förderung gilt bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort vor allem in Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Gibt es den Vermittlungsgutschein noch?
Nicht mehr als eigenständigen Gutschein unter diesem Namen. Die Vermittlung durch private Dienstleister ist heute Teil des AVGS nach § 45 SGB III.
Was ist der Unterschied zum AVGS?
Der frühere Vermittlungsgutschein war eng auf die private Arbeitsvermittlung zugeschnitten. Der AVGS ist breiter und umfasst neben Vermittlung auch Aktivierung und Coaching, etwa Gründercoaching.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

