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UG (haftungsbeschränkt) - einfach erklärt Glossar

UG (haftungsbeschränkt)

Auch: Unternehmergesellschaft, Mini-GmbH

Was die UG ist

Die UG (haftungsbeschränkt) - umgangssprachlich Mini-GmbH - ist eine Variante der GmbH für Gründungen mit wenig Kapital. Sie bietet dieselbe Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, verlangt aber kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.

Unterschiede zur GmbH

Gründung bereits ab 1 Euro Stammkapital möglich
Rücklagepflicht: ein Viertel des Jahresüberschusses zurücklegen
Umwandlung in eine GmbH, sobald 25.000 Euro erreicht sind
Am Markt oft als weniger etabliert wahrgenommen als die GmbH

Die Abwägung zwischen UG und GmbH - und gegenüber Einzelunternehmen und GbR - ordnet der Überblick Rechtsform wählen ein. Die Vorgaben gelten bundeseinheitlich; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht die UG?

Theoretisch reicht 1 Euro. Sinnvoll ist mehr, damit die UG die Anlaufkosten decken kann und nicht sofort überschuldet ist.

Was ist die Rücklagepflicht?

Die UG muss ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen, bis das Kapital 25.000 Euro erreicht. Danach kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.

Ist die UG dasselbe wie eine GmbH?

Rechtlich ist die UG eine Unterform der GmbH mit denselben Grundregeln, aber niedrigerer Kapitalanforderung und Rücklagepflicht. Am Markt wirkt die GmbH etablierter.

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