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Scheinselbstständigkeit - einfach erklärt Glossar

Scheinselbstständigkeit

Auch: Scheinselbständigkeit

Was Scheinselbstständigkeit bedeutet

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand formal als selbstständig auftritt, in der Praxis aber wie eine angestellte Person arbeitet. Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit. Stuft die Sozialversicherung das Verhältnis als abhängige Beschäftigung ein, entstehen Pflichten, die für eine echte Selbstständigkeit nicht gelten.

Typische Merkmale

Dauerhafte Tätigkeit für nur einen Auftraggeber
Eingliederung in die Betriebsabläufe des Auftraggebers
Feste Arbeitszeiten und Weisungsgebundenheit
Kein eigenes unternehmerisches Risiko und kein Außenauftritt

Keines dieser Merkmale ist für sich allein ausschlaggebend. Die Sozialversicherung betrachtet immer das Gesamtbild der Tätigkeit.

Risiken und Vorbeugung

Nachzahlung von Sozialabgaben durch den Auftraggeber
Rückwirkende Einstufung als abhängige Beschäftigung
Statusfeststellungsverfahren für verbindliche Klärung
Mehrere Auftraggeber und eigener Marktauftritt als Schutz

Wer als Freiberufler oder Gewerbetreibender startet, sollte das Thema früh bedenken, etwa bei der Wahl der Rechtsform und im Aufbau eines breiteren Kundenstamms. Eine durchdachte Existenzgründung berücksichtigt dieses Risiko von Anfang an. Die rechtlichen Maßstäbe gelten bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?

Typische Hinweise sind die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber, die Eingliederung in dessen Betrieb, feste Arbeitszeiten und das Fehlen eigener unternehmerischer Entscheidungsfreiheit.

Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit?

Wird sie festgestellt, gilt das Verhältnis rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Der Auftraggeber muss Sozialabgaben nachzahlen, auch der Auftragnehmer kann betroffen sein.

Wie lässt sich Klarheit schaffen?

Über das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Es prüft verbindlich, ob eine selbstständige oder eine abhängige Tätigkeit vorliegt.

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