Musterprotokoll
Was das Musterprotokoll ist
Das Musterprotokoll ist ein gesetzlich vorgegebenes Standardformular für die vereinfachte Gründung einer GmbH oder UG. Es kombiniert Gesellschaftsvertrag, Bestellung des Geschäftsführers und Gesellschafterliste in einem Dokument und reduziert so den Aufwand bei der notariellen Beurkundung.
Wann es passt - und wann nicht
Ob Musterprotokoll oder individueller Vertrag sinnvoll ist, klären wir vor dem Notartermin - siehe Ratgeber GmbH gründen. Die Vorgaben gelten bundeseinheitlich; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort in Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Wann kann ich das Musterprotokoll nutzen?
Bei einer einfachen Gründung mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Für komplexere Konstellationen braucht es einen individuellen Gesellschaftsvertrag.
Spart das Musterprotokoll Kosten?
Ja. Weil der Beurkundungsaufwand geringer ist, fallen niedrigere Notarkosten an als bei einem individuell gestalteten Vertrag.
Was ist der Nachteil?
Das Musterprotokoll lässt keine individuellen Regelungen zu, etwa zu Stimmrechten, Nachfolge oder Gesellschafterwechsel. Wer solche Regelungen braucht, sollte einen eigenen Vertrag aufsetzen.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

