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Gründungszuschuss - einfach erklärt Glossar

Gründungszuschuss

Auch: Existenzgründerzuschuss

Was der Gründungszuschuss ist

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Er soll die ersten 15 Monate finanziell absichern, damit Sie sich auf den Aufbau Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Förderhöhe

Phase 1 (sechs Monate) Ihr letztes ALG I plus 300 Euro pauschal pro Monat
Phase 2 (neun Monate) 300 Euro pauschal pro Monat
Beispielrechnung bei 1.200 € ALG I: 6 × 1.500 € + 9 × 300 € = 11.700 € steuerfrei

Voraussetzungen

Bezug von ALG I
Mindestens 150 Tage Restanspruch am Tag der Gründung
Hauptberufliche Selbstständigkeit, die die Arbeitslosigkeit beendet
Tragfähigkeits-Nachweis durch Businessplan und fachkundige Stellungnahme

Wo Sie ihn beantragen

Bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur, vor der Gewerbeanmeldung. Die fachkundige Stellungnahme erhalten Sie bei zugelassenen Beratungsstellen wie IHK, HWK, Steuerberater:innen oder zertifizierten Bildungsträgern (wie uns).

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Entscheidend ist deshalb, dass das Vorhaben tragfähig ist und sauber belegt wird. Die fachkundige Stellungnahme stützt sich auf den Businessplan, der die Annahmen und Zahlen nachvollziehbar machen muss. Wer ALG II oder Bürgergeld bezieht, fällt nicht unter den Gründungszuschuss, sondern kann das Einstiegsgeld des Jobcenters prüfen. Den Ablauf vom Antrag bis zur Bewilligung beschreibt der Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.

Häufige Fragen

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt?

Insgesamt 15 Monate in zwei Phasen: sechs Monate in Höhe des letzten ALG I plus 300 Euro pauschal, danach neun Monate mit 300 Euro pauschal pro Monat.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen ALG I beziehen, am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben und eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, die die Arbeitslosigkeit beendet. Außerdem ist ein Tragfähigkeits-Nachweis erforderlich.

Wo beantrage ich den Gründungszuschuss?

Bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur, und zwar vor der Gewerbeanmeldung. Die nötige fachkundige Stellungnahme stellen zugelassene Stellen wie IHK, HWK, Steuerberatung oder zertifizierte Bildungsträger aus.

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