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GmbH - einfach erklärt Glossar

GmbH

Auch: Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Was die GmbH ausmacht

Die GmbH ist die verbreitetste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Als eigene juristische Person ist sie selbst Trägerin von Rechten und Pflichten und haftet mit ihrem Vermögen. Der wesentliche Grund für die Wahl dieser Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung: Das Privatvermögen der Gesellschafter ist vom Geschäftsrisiko getrennt.

Voraussetzungen

Stammkapital von 25.000 Euro (bei Bargründung mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung)
Eine oder mehrere Personen als Gesellschafter (auch Ein-Personen-GmbH)
Mindestens ein Geschäftsführer
Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und Eintrag ins Handelsregister

Die einzelnen Schritte von der Vorbereitung bis zur Anmeldung beschreibt der Ratgeber GmbH gründen; die Kosten klärt der Beitrag GmbH-Kosten.

GmbH oder UG?

Wer das Stammkapital nicht aufbringen will, startet oft mit einer UG (haftungsbeschränkt). Sie funktioniert wie eine GmbH, ist aber schon mit geringem Kapital möglich - dafür mit Rücklagepflicht und weniger Standing am Markt. Welche Form passt, hängt von Kapital und Vorhaben ab. Die Vorgaben gelten bundeseinheitlich; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

25.000 Euro. Bei einer Bargründung müssen davon vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein. Das Kapital bleibt Vermögen der GmbH.

Kann eine Person allein eine GmbH gründen?

Ja, die Ein-Personen-GmbH ist zulässig. Die Person ist dann Gesellschafter und in der Regel auch Geschäftsführer.

Wofür haftet die GmbH?

Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich unangetastet - das ist der zentrale Vorteil der Rechtsform.

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