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Gewerbeanmeldung - einfach erklärt Glossar

Gewerbeanmeldung

Auch: Gewerbeschein, Gewerbeanzeige

Was die Gewerbeanmeldung ist

Mit der Gewerbeanmeldung zeigen Sie dem Gewerbeamt an, dass Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Sie ist nach § 14 Gewerbeordnung Pflicht für gewerbliche Gründungen. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Welche Gruppe für Sie gilt, hängt von der Art der Tätigkeit und der gewählten Rechtsform ab.

Was Sie mitbringen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Ausgefülltes Formular der Gewerbeanzeige
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Genehmigungen und Nachweise
Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug

Ablauf der Anmeldung

Termin oder Online-Antrag beim Gewerbeamt
Gewerbeanzeige ausfüllen und einreichen
Gebühr entrichten und Gewerbeschein erhalten
Amt informiert Finanzamt, Kammern und weitere Stellen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Was danach zu beachten ist

Nach der Anmeldung klären Sie steuerliche Fragen wie die Kleinunternehmerregelung mit dem Finanzamt. Eine vollständige Übersicht aller Schritte bietet der Ratgeber zum Gewerbe anmelden. Das Verfahren gilt bundesweit nach der Gewerbeordnung, lokale Zuständigkeiten liegen bei der jeweiligen Kommune. Unsere Beratung erfolgt online aus Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Wer eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte gewerbliche Tätigkeit ausübt. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Architekten oder bestimmte beratende Tätigkeiten sind ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr liegt je nach Kommune meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Die genaue Höhe legt das jeweilige Gewerbeamt fest.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und gegebenenfalls weitere Stellen. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?

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