Glossar Gewerbeanmeldung
Auch: Gewerbeschein, Gewerbeanzeige
Was die Gewerbeanmeldung ist
Mit der Gewerbeanmeldung zeigen Sie dem Gewerbeamt an, dass Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Sie ist nach § 14 Gewerbeordnung Pflicht für gewerbliche Gründungen. Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung. Welche Gruppe für Sie gilt, hängt von der Art der Tätigkeit und der gewählten Rechtsform ab.
Was Sie mitbringen
Ablauf der Anmeldung
Was danach zu beachten ist
Nach der Anmeldung klären Sie steuerliche Fragen wie die Kleinunternehmerregelung mit dem Finanzamt. Eine vollständige Übersicht aller Schritte bietet der Ratgeber zum Gewerbe anmelden. Das Verfahren gilt bundesweit nach der Gewerbeordnung, lokale Zuständigkeiten liegen bei der jeweiligen Kommune. Unsere Beratung erfolgt online aus Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Wer eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn angelegte gewerbliche Tätigkeit ausübt. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Architekten oder bestimmte beratende Tätigkeiten sind ausgenommen und melden sich direkt beim Finanzamt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr liegt je nach Kommune meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Die genaue Höhe legt das jeweilige Gewerbeamt fest.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und gegebenenfalls weitere Stellen. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

