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Freiberufler - einfach erklärt Glossar

Freiberufler

Auch: Freier Beruf, Freiberuflerin

Was einen Freiberufler ausmacht

Als Freiberufler gelten Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Die rechtliche Grundlage bildet § 18 des Einkommensteuergesetzes. Anders als bei einem Gewerbe steht hier die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich qualifizierte Arbeit im Vordergrund, nicht der Handel oder die gewerbliche Produktion. Welche Rechtsform infrage kommt, hängt von dieser Einordnung ab.

Typische Katalogberufe

Heilberufe: Ärztinnen, Heilpraktiker, Physiotherapeuten
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe: Anwälte, Steuerberater
Technische und beratende Berufe: Ingenieure, Architekten
Kreative und schreibende Berufe: Journalisten, Designer
Unterrichtende und erziehende Tätigkeiten

Neben diesen ausdrücklich genannten Katalogberufen erkennt das Finanzamt auch ähnliche Tätigkeiten an, wenn sie vergleichbar geprägt sind. Die Einordnung erfolgt immer im Einzelfall.

Abgrenzung zum Gewerbe

Anmeldung nur beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung
Keine Gewerbesteuer auf freiberufliche Einkünfte
Gewinnermittlung meist per Einnahmenüberschussrechnung
Keine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer

Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt. Bei Mischtätigkeiten kann der gewerbliche Anteil die gesamte Tätigkeit gewerblich machen. Eine saubere Abgrenzung gehört deshalb in jeden Businessplan. Die Regeln gelten bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort sind wir in Leipzig und Halle aktiv.

Häufige Fragen

Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten sind keine Gewerbe. Sie melden Ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an und erhalten eine Steuernummer.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Freiberufliche Einkünfte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Es fällt Einkommensteuer an, je nach Umsatz auch Umsatzsteuer.

Wer entscheidet, ob ich Freiberufler bin?

Maßgeblich ist das Finanzamt. Es prüft anhand der tatsächlichen Tätigkeit und der Katalogberufe des § 18 EStG, ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

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