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Fachkundige Stellungnahme - einfach erklärt Glossar

Fachkundige Stellungnahme

Auch: Tragfähigkeitsbescheinigung, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Was die fachkundige Stellungnahme ist

Die fachkundige Stellungnahme ist ein formelles Dokument, mit dem eine anerkannte Stelle bestätigt, dass Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist nach § 93 SGB III Pflichtbestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Ohne diese Bescheinigung wird der Antrag nicht bearbeitet.

Wer sie ausstellen darf

Die Agentur für Arbeit erkennt verschiedene Stellen als fachkundig an. Welche im Einzelfall akzeptiert wird, klären Sie idealerweise vorab mit Ihrer Vermittler-Person.

Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern
Fachverbände und berufsständische Kammern
Steuerberaterinnen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Kreditinstitute
Fachkundige Unternehmens- und Gründungsberatungen

Was geprüft wird

Die fachkundige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Schlüssigkeit. Grundlage ist in der Regel Ihr Businessplan samt Finanzteil.

Geschäftsidee und persönliche Eignung als Gründerin oder Gründer
Markt- und Wettbewerbssituation
Plausibilität von Umsatz-, Kosten- und Finanzplanung
Liquidität und tragfähiger Lebensunterhalt

Ablauf bis zur Bescheinigung

Sie erstellen Businessplan und Finanzplan
Die fachkundige Stelle sichtet und prüft die Unterlagen
Rückfragen werden geklärt, Lücken nachgebessert
Die Stelle stellt die Stellungnahme aus
Sie reichen sie mit dem Antrag bei der Arbeitsagentur ein

Mehr zum Ablauf und zur Vorbereitung lesen Sie im Ratgeber zur fachkundigen Stellungnahme.

Häufige Fragen

Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Dazu zählen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Kreditinstitute sowie fachkundige Unternehmensberatungen. Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, welche Stelle sie anerkennt.

Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?

Die Kosten unterscheiden sich je nach ausstellender Stelle. Kammern verlangen häufig eine Pauschale, Beratungen rechnen nach Aufwand ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da der Umfang vom Vorhaben abhängt.

Gilt die fachkundige Stellungnahme bundesweit?

Ja. Der Gründungszuschuss ist eine bundeseinheitliche Leistung nach SGB III, die fachkundige Stellungnahme wird deutschlandweit nach denselben Maßstäben anerkannt. Wir begleiten Sie online aus Leipzig und Halle, das Thema gilt unabhängig vom Wohnort.

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