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Einstiegsgeld - einfach erklärt Glossar

Einstiegsgeld

Auch: § 16b SGB II, Existenzgründungs-Förderung Jobcenter

Was das Einstiegsgeld ist

Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist die Förderung des Jobcenters für Personen im ALG-II- beziehungsweise Bürgergeld-Bezug, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen wollen. Es ist das Pendant zum Gründungszuschuss, der nur für ALG-I-Bezieher gilt.

Welches Instrument greift, hängt also allein von der Art der Leistung ab, die Sie beziehen. Da das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist, besteht kein Rechtsanspruch; das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über Höhe und Dauer. Den direkten Vergleich beider Förderungen zieht der Ratgeber Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss; zur Förderung für ALG-I-Bezieher siehe den Begriff Gründungszuschuss. Begleitend zur Förderung kann ein AVGS-Coaching das Vorhaben unterstützen.

Unterschied zum Gründungszuschuss

Träger Jobcenter (statt Arbeitsagentur)
Zielgruppe ALG-II- / Bürgergeld-Bezug (statt ALG-I-Bezug)
Höhe nicht pauschal festgelegt, sondern Ermessensentscheidung, meist 50 bis 100 Prozent des Regelsatzes als Aufschlag
Dauer bis zu 24 Monate möglich (Gründungszuschuss: 15 Monate)
Form Zuschuss zusätzlich zum laufenden Bürgergeld

Wie es kombiniert wird

Sie erhalten weiterhin Bürgergeld (sofern Bedarf gegeben), aber Ihr selbstständiges Einkommen wird teils anrechnungsfrei gestellt, typischerweise als „Freibetrag bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit". Das Einstiegsgeld ist ein zusätzlicher Anreiz, die Selbstständigkeit aufzunehmen.

Antragsweg

Termin bei Ihrer Vermittler-Person im Jobcenter
Geschäftsidee und Businessplan vorstellen
Fachkundige Stellungnahme einer Beratungsstelle (zum Beispiel von uns)
Antrag stellen, Bewilligung abwarten

Parallel: AVGS-Gutschein

Auch ALG-II-Bezieher können einen AVGS-Gutschein für ein begleitendes Gründercoaching erhalten, unabhängig vom Einstiegsgeld. Wir beraten Sie dazu im kostenlosen Erstgespräch.

Häufige Fragen

Für wen ist das Einstiegsgeld gedacht?

Für Personen im Bezug von ALG II beziehungsweise Bürgergeld, die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen. Für ALG-I-Bezieher gilt stattdessen der Gründungszuschuss.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Es ist nicht pauschal festgelegt, sondern eine Ermessensentscheidung des Jobcenters. Üblich ist ein Aufschlag von etwa 50 bis 100 Prozent des Regelsatzes, gezahlt zusätzlich zum laufenden Bürgergeld.

Wie lange wird es gezahlt?

Bis zu 24 Monate sind möglich. Der Antrag wird über die zuständige Vermittler-Person im Jobcenter gestellt und erfordert unter anderem einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme.

Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?

Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.