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Bürgschaft ohne Bank (BoB) - einfach erklärt Glossar

Bürgschaft ohne Bank (BoB)

Auch: BoB, Direktbürgschaft

Was die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist

Die Bürgschaft ohne Bank (BoB) ist eine Direktbürgschaft der Bürgschaftsbank. Statt sie über die Hausbank zu beantragen, holen sich Gründer:innen die Bürgschaft vor dem Bankgespräch direkt bei der Bürgschaftsbank - mit einer Absicherung von bis zu 80 Prozent. Mit dieser Zusage in der Hand lässt sich anschließend leichter mit der Bank verhandeln.

Eckpunkte

Direktbürgschaft, bis zu 80 Prozent Absicherung
Beantragung vor dem Bankgespräch direkt bei der Bürgschaftsbank
Verfügbar in Sachsen und Sachsen-Anhalt; in Sachsen-Anhalt bis 400.000 Euro Bürgschaft
Für Gründung und Nachfolge; Konditionen Stand 2026, aktuelle Werte bei der Bürgschaftsbank prüfen

Einordnung

Die BoB ist eine Variante der klassischen Bürgschaft über die Bürgschaftsbank - mit dem Unterschied, dass der Antrag vor dem Bankgespräch läuft. Sie kann Förderkredite wie das KfW-Startgeld ergänzen und wirkt zusammen mit der Haftungsfreistellung auf das Risiko der Hausbank. Welche Absicherung im Einzelfall passt, klärt eine Fördermittelberatung.

Häufige Fragen

Was ist die Bürgschaft ohne Bank (BoB)?

Die Bürgschaft ohne Bank ist eine Direktbürgschaft der Bürgschaftsbank. Gründer:innen beantragen die Bürgschaft vor dem Bankgespräch direkt bei der Bürgschaftsbank, mit bis zu 80 Prozent Absicherung.

In welchen Bundesländern gibt es die BoB?

Die BoB ist in Sachsen und Sachsen-Anhalt verfügbar. In Sachsen-Anhalt reicht die Bürgschaft bis 400.000 Euro. Konditionen Stand 2026; aktuelle Werte bei der jeweiligen Bürgschaftsbank prüfen.

Wofür kann die BoB genutzt werden?

Die Bürgschaft kann unter anderem für Gründung und Nachfolge eingesetzt werden.

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