Consulting Bridge
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AZAV-Trägerzulassung.

Was die Trägerzulassung bedeutet, was wir damit anbieten dürfen und welche Maßnahmen aktuell zugelassen sind.

Status

AZAV-Trägerzulassung: zertifiziert

Zulassungs-Nummer: M 110610-3. Ausstellende Stelle: Akkreditierungsstelle nach AZAV.

Was AZAV bedeutet

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist die Grundlage dafür, dass Bildungsträger Maßnahmen anbieten dürfen, die durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter finanziert werden. Dazu gehören insbesondere:

  • AVGS-finanzierte Maßnahmen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
  • Existenzgründerseminare nach Aktivierung
  • Coaching-Maßnahmen für ALG-I- und ALG-II-Beziehende

Die Zulassung erfolgt durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Geprüft werden Qualifikation des Trägers, Methodik, Räumlichkeiten, Datenschutz und Qualitätsmanagement.

Was wir damit anbieten

  • AVGS-Gründercoaching (45 Stunden Einzelcoaching, modular)
  • Existenzgründungs-Begleitung für ALG-I-Beziehende
  • Folge-Coaching nach Gründung (AVGS-Folgemaßnahme)
  • Spezielle Coaching-Module für Sachsen + Sachsen-Anhalt

PDF-Download

Die offizielle Trägerzulassungs-Urkunde steht zum Download bereit (PDF):

Trägerzulassung als PDF

Häufige Fragen zur Zulassung

Ist die Zulassung übertragbar?

Nein. Die Trägerzulassung gilt nur für Consulting Bridge an den ausgewiesenen Standorten Leipzig und Halle.

Wie lange gilt die Zulassung?

Trägerzulassungen werden in der Regel für fünf Jahre erteilt und müssen dann erneuert werden. Maßnahmenzulassungen gelten oft kürzer.

Wie kann ich die Echtheit prüfen?

Die Zulassungsdaten sind im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit hinterlegt. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Originalurkunde zur Verfügung.

Bereit zu starten?

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